dSTG: Expertisen - Stellungnahmen - Hintergrundwissen

Um in der vielschichtigen Steuerpraxis öffentlich-rechtlicher Trägerkörperschaften (vorzugsweise Kommunen, Zweckverbände, kirchliche Körperschaften, Hochschulen sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) nicht auf riskante Abwege zu geraten, benötigt ein jeder einen zuverlässigen Wegweiser. Eine solche kompetente Orientierungshilfe wird mit der neu konzipierten Steuer-Edition

„durchdachteSTEURGESTALTUNGEN (dSTG)“

angeboten, die im vierteljährlichen Turnus erscheint. Für substanzielle Beiträge wird den Autoren eine wortreiche Reflexionsfläche bereitgestellt.

 

Zur dSTG-Konzeption zählen insbesondere:

 

  • Fundierte Expertisen: Zur Klärung komplexer Sachverhalte werden ganz bewusst tiefschürfende und profunde Steueranalysen gegenüber verkürzten und gerafften Interpretationen bevorzugt, um ein gehaltvolles Eindringen in die jeweilige Rechtsmaterie zu ermöglichen.
  • Renommierter Wissenstransfer: Zur Besteuerung der öffentlichen Hand werden den Lesern von erfahrenen Spezialisten umfängliche Abhandlungen und Begutachtungen angeboten. Dieses fundierte Fachwissen soll zu einem aufbauenden und ideenreichen Nachdenken anregen und die Entscheidungskompetenz nachhaltig stärken.
  • Konstruktive Arbeitshilfen: Zum besseren Verständnis werden ergänzend nachvollziehbare Übersichten und Darstellungen sowie komprimierte Zusammenfassungen und instruktive Beispielsfälle zur Verfügung gestellt.
  • Auf dem neuesten Stand: Eine präzise und stets aktuelle Darlegung über die Entwicklung der Steuergesetzgebung, Auslegung der Rechtsprechung und Anschauung der Finanzverwaltung fördert das steuerstrategische Überlegungspotential. Auch sachdienliche Literaturempfehlungen und nützliche Quellennachweise sind zur Bewältigung der verwickelten Praxisprobleme hilfreich.
  • dSTG-Visitenkarte: Akribisch! Eingehend! Plausibel! Themenreich! Zeitnah!

 

Alle drei Monate werden unerwartete Denkanstöße zur sachgerechten Klärung essenzieller Steuerprobleme der öffentlichen Hand formuliert und kreative Steuergestaltungen sowie überraschende Lösungsvorschläge vorgestellt.

 

Damit wird das unerklärliche Steuerrecht regelmäßig in Worte gefasst!

 

Die Bestellung einzelner dSTG-Abhandlungen (Expertisen und/oder Stellungnahmen) ist möglich.

 

dSTG-Reorganisation (§ 2b UStG):

   • Info und Faxbestellung dSTG-Reorganisation (§ 2b UStG)

   • e-Mail-Bestellung dSTG-Reorganisation (§ 2b UStG)

   • Leseprobe dSTG-Reorganisation (§ 2b UStG)

 

dSTG-Expertisen:

   • Info und Faxbestellung dSTG-Expertisen

   • e-Mail-Bestellung dSTG-Expertisen

   • Leseprobe dSTG-Expertise

 

dSTG-Stellungnahmen:

   • Info und Faxbestellung dSTG-Stellungnahmen

   • e-Mail-Bestellung dSTG-Stellungnahmen

   • Leseprobe dSTG-Stellungnahme